19.02 |CDU und FDP mögen Wulffs Gesetzesverstoß nicht missbilligen
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben am Freitagmorgen im Niedersächsischen Landtag den Missbilligungsantrag der SPD gegen Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in namentlicher Abstimmung abgelehnt. „Obwohl der Ministerpräsident seinen zweifachen Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz eingeräumt hat, hat es den Regierungsfraktionen gefallen, den Gesetzesverstoß mit dem Hinweis, der Ministerpräsident habe sich ja entschuldigt, nicht zu ahnden“, sagte SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner nach der Debatte. Mit diesem Verhalten offenbarten CDU und FDP eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung.
Im Folgenden dokumentieren wir hier die Rede Wolfgang Jüttners, mit der er am Freitag im Landtag den Antrag begründet hat:
„Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
das Ministergesetz regelt die besonderen Geschäftsgrundlagen für die Mitglieder des Kabinetts. Neben anderem ist – zur Vermeidung von Vorteilsannahme und Bestechlichkeit – die Annahme von Geschenken äußerst restriktiv geregelt. Dieses Gesetz gilt auch für den Ministerpräsidenten.
Herr Wulff hat in der Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage am 21.01.2010 eingestehen müssen, dass er im Dezember 2009 und im Januar 2010 gegen das Ministergesetz verstoßen hat. Nach einer journalistischen Anfrage in der Staatskanzlei, also erst als Herrn Wulff klar wurde, dass er ertappt worden war, hat er das Geschenk in Höhe von 3.056,-- Euro bezahlt und sich im Landtag reuig gegeben.
Erstattung und Entschuldigung ändern nichts am Gesetzesverstoß. Der Auftritt von Herrn Wulff im Landtag war professionell, clever – honorig war er nicht, Herr Thiele, wie von Ihnen per Pressemitteilung verbreitet. Es war Schadensbegrenzung nach „ist ertappt worden“.
Den Versuch, Herrn Wulff zu unterstellen, er kenne die Rechtslage nicht und sei deshalb für den Gesetzesverstoß eigentlich nicht hhaftbar zu machen, müssen wir als infam zurückweisen. Herr Wulff hat als Jurist und als erfahrener Parlamentarier 1996 und 1999 in den politischen Debatten im Landtag um Vorteilsannahme zu jedem Zeitpunkt dokumentiert, dass ihm alle Facetten des Gesetzes mit seinen juristischen Folgen und auch die politischen Implikationen geläufig sind. Auch in seinen Gesprächen mit Air-Berlin-Chef Hunold hat der Ministerpräsident nach eigenen Angaben seinen diesbezüglichen Kenntnisreichtum offenbart.
Beamten- und Ministergesetz und die identischen untergesetzlichen Bestimmungen sehen aus guten Gründen Regeln hinsichtlich der Annahme von Geschenken vor. Der Eindruck von Vorteilsannahme und Bestechlichkeit soll schon im Keim erstickt werden. Verstöße werden gegebenenfalls nach Straf- und Disziplinarrecht geahndet. Die politische Bewertung bleibt davon unberührt.
Das Parlament kontrolliert – übrigens in seiner Gesamtheit, Herr McAllister und Herr Dürr – die Regierung, und ein offensichtlicher, vor dem Parlament eingeräumter doppelter Gesetzesverstoß muss eine einhellige Missbilligung des Parlaments nach sich ziehen. Schließlich geht es nicht – wie sonst meistens – um die politische Rückendeckung der Regierung durch die Mehrheitsfraktionen in einer Sache, sondern um das unstrittig individuelle Fehlverhalten eines einzelnen Kabinettsmitglieds.
Was entstünde für ein verheerender Eindruck in der Öffentlichkeit, der Gesetzgeber würde den Gesetzesverstoß eines Kabinettsmitglieds sogar noch tolerieren?
Mit dieser Missbilligung ist für uns dieser Vorgang weitestgehend abgeschlossen und wir können uns wieder den wichtigeren Themen Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Pflege, Umwelt… widmen.
Mit einem kleinen Vorbehalt: In einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Bartling vom 27.01.2010 fragen wir, wie viele Beamte seit 2003 wegen mutmaßlicher Vorteilsannahme sich disziplinarischer Schritte gegenübersahen und gegebenenfalls auch strafrechtlich belangt worden sind.
Uns ist bedeutet worden, die Beantwortung dieser Anfrage könne noch dauern, da es sich um eine hohe Fallzahl handele. Diese Beamten haben alle einen Dienstherrn, der diese Verfahren verantwortet. Nur der Ministerpräsident, der oberste Dienstherr, hat keinen Dienstherrn, der disziplinarrechtlich gegen ihn vorgeht, wenn ein Fehlverhalten vorliegt.
Und gerade deshalb darf er nicht ungeschoren davonkommen. Die Beamten des Landes und die Öffentlichkeit können erwarten, dass die Verstöße des Ministerpräsidenten nicht folgenlos bleiben. Gleiches Recht für alle! Dieser Grundsatz kann im Einzelfall selbst durch professionelles Krisenmanagement, Kommunikationstalent, Geldzahlung und demonstrative Selbstkritik nicht ausgehebelt werden.
Wir sind gespannt zu erfahren, wie die Landesregierung damit umgeht, wenn sich herausstellen sollte, dass in Hunderten von Fällen Mitarbeiter disziplinar- und strafrechtlich belangt worden sind, obwohl sie nur einen Bruchteil von 3.056,-- Euro angenommen haben.
Wir beantragen sofortige Abstimmung und gehen davon aus, dass aufgrund der eindeutigen Sachlage ein einstimmiges Votum erfolgt, würden eine Enthaltung des Ministerpräsidenten aber nachempfinden können.“