10.06. | Möllring führt Parlament erneut in die Irre
Wenige Tage nachdem Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg eingestehen musste, dass er im März 2009 „unbeabsichtigt“ das Parlament falsch informiert hatte, tut sich der Minister erneut mit gewagten und wohl auch falschen Aussagen im Landtag hervor. „Minister Möllring hat heute im Landtag erklärt, dass alle offenen rechtlichen Fragen bezüglich der möglichen Wahl von Ministerpräsident Wulff zum Bundespräsidenten am 30. Juni geklärt seien. Auf unsere Aufforderung hin, dem Ältestenrat des Landtages die rechtlichen Expertisen zur Verfügung zu stellen, antwortete er sinngemäß, es seien keine Expertisen angefertigt worden. Ein Blick in den Verfassungstext würde reichen, um alle Fragen auf den ersten Blick zu klären. Wenige Stunden später erklärt die Staatskanzlei gegenüber der Nachrichtenagentur dpa jedoch, es werde immer noch geprüft. Ich stelle fest: Herr Möllring hat das Parlament erneut in die Irre geführt. Er ist zum Wiederholungstäter geworden“, sagte Wolfgang Jüttner, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, am Donnerstag in Hannover.
„Der Finanzminister drängte sich am stellvertretenden Ministerpräsidenten Bode vorbei ans Rednerpult und wollte dem Parlament – in welcher Funktion eigentlich? - weismachen, alle Fragen seien ohne Mühen geklärt. In Wirklichkeit brüten die Fachleute in der Staatskanzlei offenbar immer noch darüber, wann und wie der Ministerpräsident von Amt und Mandat zurücktreten muss, um den Vorgaben des Grundgesetzes Genüge zu tun. Die seit Jahren bekannte Arroganz des Herrn Möllring paart sich zusehends mit Unverfrorenheit gegenüber dem Parlament. Das ist unerträglich“, urteilte Jüttner.
Dass die Staatskanzlei am Donnerstagnachmittag eiligst mitteilte, man habe nun alle Fragen geklärt, bewertet der SPD-Fraktionschef als Versuch, Möllring vor Gesichtsverlust zu bewahren.
Nach Informationen der SPD-Fraktion sei es beispielsweise nicht so, dass Abgeordnete zeitgleich mit der Bekanntgabe ihres Mandatsverzichts auch wirklich aus dem Landtag ausschieden. „Ausschlaggebend ist bisher immer die formale Feststellung des Mandatsverzichts durch den Landtag gewesen“, so Jüttner. Bisherige Praxis sei gewesen, dass Abgeordnete, die beispielsweise nach Beginn der parlamentarischen Sommerpause im Juni auf ihr Mandat verzichteten, erst bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause im August nach einem entsprechenden Parlamentsbeschluss wirklich ausscheiden würden. In der Zwischenzeit würden sie weiterhin als Abgeordnete geführt und ihre Abgeordnetendiäten erhalten.
Jüttner: „Wir bekräftigen unsere Forderung an die Adresse der Landesregierung, das Parlament in aller Wahrheit und Klarheit darüber zu informieren, wie der Herr Ministerpräsident grundgesetzkonform nach Berlin zu wechseln gedenkt. Wir bitten jedoch darum, dass das aus berufenem Munde geschieht. Auskünfte von Herrn Möllring sind uns nicht vertrauenswürdig genug.“