Tagesspiegel: Beschäftigungsbrücke Altersteilzeit | 27.12.2006
Die geplante Abschaffung der geförderten Altersteilzeit ist angesichts der Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht nachvollziehbar. Zudem werden die Arbeits- und Leistungsbedingen in den Betrieben von den Protagonisten völlig ignoriert. Vielerorts prägt Unkenntnis die Debatte.
Beschäftigte, die vor 1955 geboren sind, haben nur noch bis 31. Dezember 2006 die Chance, einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen. Wenn der Gesetzgeber das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz in der vorliegenden Form beschließen sollte, wird ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nur für den möglich sein, der sich erhebliche Rentenabschläge leisten kann. Insofern sind die hektischen Aktivitäten in den Betrieben verständlich. Viele Arbeitnehmer wissen, dass sie ihren Job im Dreischichtbetrieb, in der Fertigung, im Handwerk oder in der Verwaltung nicht bis zum 67. Lebensjahr durchhalten können. Die Arbeits- und Leistungsbedingungen lassen das einfach nicht zu. Deshalb stürmen sie geradezu die Personalabteilungen, um vor dem Stichtag einen Altersteilzeitvertrag mit ihrem Arbeitgeber abzuschließen. Die später Geborenen bestraft das Gesetz. Dabei ist Altersteilzeit für die Rentenversicherung völlig kostenneutral und die Arbeitsagentur gewährt nur dann einen Zuschuss, wenn die frei werdende Stelle mit einem Ausgebildeten oder Arbeitslosen wieder besetzt wird. Insofern profitieren Jung und Alt davon. Gemäß Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 2004 ist die geförderte Altersteilzeit bis Ende 2009 befristet. Ich meine, dass diese Maßnahme weiter laufen muss. Deshalb werde ich die niedersächsische Landesregierung auffordern, im Bundesrat einen Gesetzentwurf für den Fortbestand der geförderten Altersteilzeit einzubringen.
Der im Altersteilzeitgesetz formulierte Förderungsgrundsatz hat aufgrund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt in nächster Zeit auch weiterhin höchste Priorität. Denn das Modell der geförderten Altersteilzeit bei Wiederbesetzung eines Arbeitsplatzes hat sich nach Aussage der Praktiker Personalleiter wie Betriebsräte in den Betrieben als Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt eindeutig bewährt.
Wird die bestehende Regelung nicht verlängert, droht ein massiver An-stieg der Jugendarbeitslosigkeit, da die Ausgebildeten nicht als Wiederbesetzer übernommen werden. Allein in diesem Jahr fehlen bundesweit rund 28.000 Ausbildungsplätze. Die demografische Entwicklung ist kein Argument für die Abschaffung des Gesetzes. Bis 2015 wird die Zahl der Jugendlichen, die auf den Arbeitsmarkt drängen, stabil bleiben. Erwartungen, dass sich die Probleme auf dem Arbeitsmarkt aufgrund einer rückläufigen Geburtenrate quasi von allein lösen, sind falsch. Nach Berechnungen der Kultusministerkonferenz werden allein in Niedersachsen 90.600 Schulabgänger im Jahr 2016 auf den Arbeitsmarkt drängen.
Die Altersteilzeit sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge leisten. Bei Altersteilzeit müssen Arbeitnehmer Rentenabschläge akzeptieren, die teilweise durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden. Die Bundesagentur gewährt nur bei Wiederbesetzung der Stelle einen Zuschuss von 20 Prozent. Aufgrund der Abschläge entsteht der Rentenversicherung keinerlei Kosten. Denn die Rentenabschläge sind entsprechend der längeren Bezugsdauer gestaltet. Altersteilzeit ist somit auf keinen Fall mit der seit 10 Jahren ausgelaufenen Vorruhestandsregelung zu verwechseln.
Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sprechen ebenfalls für die Aufrechterhaltung der Altersteilzeit. Derzeit erreichen nur rund 20 Prozent der Beschäftigten das Rentenalter. 80 Prozent gehen aufgrund des hohen Gesundheitsverschleißes vorzeitig in den Ruhestand. Würde das Gesetz nicht verlängert, droht vielen Arbeitnehmern die Altersarmut. Akademiker, die mit Anfang 30 in das Berufsleben einsteigen, können unter Umständen bis zum Renteneinstiegsalter ihrem Job nachgehen. Beschäftigte, die zum Beispiel ihr Arbeitsleben hindurch in einem Dreischichtbetrieb am Band gestanden haben, wird das nicht möglich sein. Deshalb plädiere ich auch für differenzierte Altersteilzeit-Lösungen, die Arbeitsbedingungen und die Lebensarbeitszeit berücksichtigen.
Erschienen im Tagesspiegel am 27. Dezember 2006